Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 27. März 2008 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Litzelsdorf vom 16. Feber 2008, mit der straßenpolizeiliche Regelungen für das Gemeindegebiet der Gemeinde Litzelsdorf getroffen werden
Auf Grund des § 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, in Verbindung mit § 43 Abs. 1 lit. b Z 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159 idgF, wird verfügt:
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Litzelsdorf vom 16. Feber 2008, ohne Zahl, mit der Ortsteiltempolimits von 40 km/h verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.