Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 21. Juli 2008 betreffend die Aufhebung eines Teiles der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Pinkafeld vom 8. April 2008, mit der Regelungen über eine Hundekotaufnahmepflicht und über ein Mitführverbot von Hunden getroffen werden
Auf Grund des § 89 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, in Verbindung mit § 43 Abs. 2 und 3 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159 idgF, wird verfügt:
§ 1 der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Pinkafeld vom 8. April 2008, ohne Zahl, mit dem Regelungen über eine Hundekotaufnahmepflicht für das Gebiet der Stadtgemeinde Pinkafeld getroffen werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.