Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird
Aufgrund des § 71 Abs. 1 des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 11/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2008, wird verordnet:
§ 1. Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:
Jagdkarte 50,10 Euro
Jagdgastkarte für
a) einen Tag 15,80 Euro
b) einen Monat 30,30 Euro
Berechtigung zur Beizjagd 80,00 Euro
§ 2. Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten (Berechtigung zur Beizjagd) des Jagdjahres 2009, das ist vom 1. Februar 2009 bis 31. Jänner 2010.