Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. November 2009, mit der der Beginn der Semesterferien in den landwirtschaftlichen Fachschulen des Burgenlandes im Schuljahr 2009/2010 festgelegt wird
Auf Grund des § 14 Abs. 3 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 30/1985, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2001, wird verordnet:
Der Beginn der Semesterferien in den landwirtschaftlichen Fachschulen des Burgenlandes im Schuljahr 2009/2010 wird mit 8. Februar 2010 festgelegt. Das zweite Semester beginnt am 15. Februar 2010.