Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 28. Mai 2010 über die Ladenöffnungszeiten in Oberwart und Unterwart am 2. Juni 2010
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Am 2. Juni 2010 dürfen alle Verkaufsstellen in Oberwart sowie die an der Verlängerung der Steinamangerer Straße (B 63) in Unterwart befindlichen Verkaufsstellen (bis zu den Firmen Reichart GmbH, Unterwart Nr. 368, sowie Autohaus Frieszl GmbH, Unterwart Nr. 371) bis 22.00 Uhr offen halten.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 2. Juni 2010 außer Kraft.