Gesetz vom 16. Dezember 2010, mit dem das Landesumlagegesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Landesumlagegesetz, LGBl. Nr. 73/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 15/2010, wird wie folgt geändert:
„§ 2
Die Höhe der Landesumlage wird für die Jahre 2011, 2012 und 2013 mit 7,6 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahme der Werbeabgabe und des Ausgleichs für die Abschaffung der Selbstträgerschaft festgesetzt.“
„(7) § 2 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 12/2011 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“