Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 31. Mai 2011 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Rauchwart
Aufgrund des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008, wird verordnet:
§ 1
Für die Gemeinde Rauchwart wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 11. September 2011 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 9. Oktober 2011 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 14. Juni 2011.