Gesetz vom 29. September 2011, mit dem das Burgenländische Veranstaltungsgesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Veranstaltungsgesetz, LGBl. Nr. 2/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2010, wird wie folgt geändert:
„(4) Die Änderung des § 5 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 59/2011 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Nach § 26 wird folgender § 27 eingefügt:
„§ 27
Umsetzungshinweis
Mit dem Gesetz LGBl. Nr. 59/2011 wird die Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 12.12.2006 S. 36, umgesetzt.“