Gesetz vom 20. Oktober 2011, mit dem das Burgenländische Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 - LBPG 2002, LGBl. Nr. 103, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 66/2010, wird wie folgt geändert:
„(4d) Für das Kalenderjahr 2011 ist die Anpassung so vorzunehmen, dass wiederkehrende Leistungen
„(3) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden:
„(11) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 78/2011 treten in Kraft: