Gesetz vom 20. Oktober 2011, mit dem das Burgenländische Landes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Landes-Gleichbehandlungsgesetz - Bgld. L-GBG, LGBl. Nr. 59/1997, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 18/2010, wird wie folgt geändert:
Dem § 3a wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts diskriminiert wird.“
„(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 82/2011 treten § 3a Abs. 4, § 18 Abs. 3 und § 34 Abs. 1 mit 1. Jänner 2012 in Kraft.“