Das Burgenländische Bezügegesetz, LGBl. Nr. 14/1973, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2011, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Das Gesetz, mit dem das Burgenländische Bezügegesetz geändert wird, LGBl. Nr. 93/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2011, wird wie folgt geändert:
In Art. 2 Abs. 10 Z 11 wird jeweils die Wortfolge „für die unter der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 20 Abs. 5 LBPG 2002 in der jeweils geltenden Fassung“ durch die Wortfolge „für die unter dem Betrag von 4 230 Euro“ und die Wortfolge „für die darüber liegenden Teile“ jeweils durch die Wortfolge „für die über dem Betrag von 4 230 Euro liegenden Teile“ ersetzt.
Artikel IIIDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.