Gesetz vom 14. November 2013, mit dem das Burgenländische Landesbezügegesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Landesbezügegesetz - Bgld. LBG, LGBl. Nr. 12/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2013, wird wie folgt geändert:
Dem § 18 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) § 19 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 66/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
§ 19 Abs. 2 lautet:
„(2) Abweichend von § 12 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2013 ist bis zum 31. März 2014 ein Anrechnungsbetrag für alle Kalendermonate vor dem 1. Juli 2012 zu leisten, wenn in diesen Monaten Pensionsversicherungsbeiträge nach § 12 Abs. 1 entrichtet worden sind und für diese Zeiten noch kein Anrechnungsbetrag nach § 12 Abs. 3 geleistet wurde.“