Gesetz vom 17. Oktober 2013, mit dem das Bgld.
Kanalanschlußgesetz 1989 geändert wird (Burgenländische Kanalanschlußgesetz-Novelle 2013)
Der Landtag hat beschlossen:
Das Bgld. Kanalanschlußgesetz 1989, LGBl. Nr. 27/1990, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird wie folgt geändert:
„(5) Unbeschadet der Anschluß- und Einleitungsverpflichtung ist das Auffangen und Nutzen von Niederschlagswasser für Bewässerungszwecke oder als Brauchwasser, zB für Toilettenspülung, zulässig.“
„(5) § 1 Abs. 2, 5, 6, 7 und 8, § 2 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 6 sowie die Änderung der Überschrift zu § 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2013, treten mit 2. Jänner 2014 in Kraft.“