Gesetz vom 6. März 2014, mit dem das Burgenländische Gemeindebezügegesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Gemeindebezügegesetz - Bgld. GBG, LGBl. Nr. 14/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 67/2013, wird wie folgt geändert:
„(6) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrags gemäß § 3 des Bundesver-fassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre richtet sich für das Kalenderjahr 2014 nach § 11 Abs. 21 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre.
(7) § 31 Abs. 1 Z 1 bis 3 und § 33 Abs. 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2014 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“