Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juli 2014, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Allgemeinen Sonderschulen und Allgemeinen Sonderschulklassen geändert wird (Burgenländische Sonderschul-Sprengelverordnung)
Auf Grund des § 38 Abs. 7 des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995, LGBl. Nr. 36/1995, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2014, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Allgemeinen Sonderschulen und Allgemeinen Sonderschulklassen, LGBl. Nr. 45/2013, wird wie folgt geändert:
„§ 5
Bezirk Oberwart
„(3) § 5 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 35/2014 tritt mit 1. September 2014 in Kraft.“