Gesetz vom 13. November 2014, mit dem das Bürgermeister-Pensionsgesetz 1979 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Bürgermeister-Pensionsgesetz 1979, LGBl. Nr. 19/1979, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/2012, wird wie folgt geändert:
- § 9 Abs. 2 lautet:
„(2) Die §§ 13, 15, 16 Abs. 2 bis 4, §§ 21, 22, 23 Abs. 1, §§ 24, 25 Abs. 2 bis 4 und die §§ 26, 27, 28, 34 und 39 bis 47 LBPG 2002 in der jeweils geltenden Fassung sind anzuwenden. Die Bestimmungen über den Beitrag sind mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
Der für monatlich wiederkehrende Geldleistungen nach diesem Gesetz zu leistende Beitrag beträgt
„§ 16a