Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Dezember 2014, mit der die Burgenländische Wohnbauförderungsverordnung 2005 - Bgld. WFVO 2005 geändert wird (Burgenländische Wohnbauförderungsverordnungsnovelle 2015)
Die Burgenländische Wohnbauförderungsverordnung 2005 - Bgld. WFVO 2005, LGBl. Nr. 20/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 27/2014, wird wie folgt geändert:
- Dem § 3 wird folgender Abs. 12 angefügt:
„(12) Die errechnete Förderhöhe ist auf ganze Eurobeträge zu runden.“
- Dem § 37 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Hinsichtlich des Inkrafttretens der Verordnung LGBl. Nr. 72/2014 wird Folgendes festgelegt:
„Anlage 1
in Euro und höchstzulässiges
Jahreseinkommen gemäß § 8 Absatz 1
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Höchstzulässiges Jahreseinkommen in Euroabhängig von der Haushaltsgröße gem. § 8 Abs. 1
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