Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Februar 2015, mit der die Burgenländische Richtsatzverordnung geändert wird
Aufgrund des § 8 Abs. 1 und 2 sowie des § 11 Abs. 2 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. Nr. 5/2000, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird verordnet:
Die Burgenländische Richtsatzverordnung, LGBl. Nr. 16/2011, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 85/2013, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 lautet:
„(1) Der monatliche Richtsatz für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beträgt
Dem § 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Die Änderung des § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 7/2015 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.“