Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017; Inkrafttreten Oberösterreich, Salzburg und Steiermark | Omnilex
LGBLA_BU_20150527_28•Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017; Inkrafttreten Oberösterreich, Salzburg und Steiermark
Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017; Inkrafttreten Oberösterreich, Salzburg und Steiermark
LGBLA_BU_20150527_28Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017; Inkrafttreten Oberösterreich, Salzburg und SteiermarkGazette27.05.2015
28.Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 26. Mai 2015 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 zwischen dem Bund und den Ländern Oberösterreich, Salzburg und Steiermark
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 26. Mai 2015 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 zwischen dem Bund und den Ländern Oberösterreich, Salzburg und Steiermark
Gemäß § 2 Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017, LGBl. Nr. 15/2015, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 zwischen dem Bund und den Ländern Oberösterreich, Salzburg und Steiermark mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.