30.Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. Mai 2015 über die Ladenöffnungszeiten in Oberwart und Unterwart am 3. Juni 2015
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. Mai 2015 über die Ladenöffnungszeiten in Oberwart und Unterwart am 3. Juni 2015
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Am 3. Juni 2015 dürfen alle Verkaufsstellen in Oberwart sowie die in der Verlängerung der Steinamangerer Straße (B 63) in Unterwart befindlichen Verkaufsstellen (bis zu den Firmen Reichart GmbH, Unterwart Nr. 368 sowie Autohaus Frieszl GmbH, Unterwart Nr. 371) bis 22.00 Uhr offen halten.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 3. Juni 2015 außer Kraft.