Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Polytechnischen Schulen und Polytechnischen Schulklassen, Änderung | Omnilex
LGBLA_BU_20151002_43•Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Polytechnischen Schulen und Polytechnischen Schulklassen, Änderung
Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Polytechnischen Schulen und Polytechnischen Schulklassen, Änderung
LGBLA_BU_20151002_43Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Polytechnischen Schulen und Polytechnischen Schulklassen, ÄnderungGazette02.10.2015
43.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. September 2015, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Polytechnischen Schulen und Polytechnischen Schulklassen geändert wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. September 2015, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Polytechnischen Schulen und Polytechnischen Schulklassen geändert wird
Auf Grund des § 38 Abs. 7 des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995, LGBl. Nr. 36/1995, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2014, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Polytechnischen Schulen und Polytechnischen Schulklassen, LGBl. Nr. 37/2014, wird wie folgt geändert:
In § 5 wird die Wortfolge „ohne die Gemeinden Deutsch Schützen-Eisenberg und Litzelsdorf“ durch die Wortfolge „ohne die Gemeinde Litzelsdorf“ ersetzt.
In § 6 wird die Wortfolge „die Gemeinden Deutsch Schützen-Eisenberg und Litzelsdorf“ durch die Wortfolge „die Gemeinde Litzelsdorf“ ersetzt.
Dem § 8 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 5 und 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/2015 treten mit 1. September 2015 in Kraft.“