69.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Dezember 2015, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2016)
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Dezember 2015, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2016)
Auf Grund des § 71 Abs. 1 des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 11/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird verordnet:
§ 1
Höhe der Jagdkartenabgabe
Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:
§ 2
Geltungsbereich
Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten (Berechtigung zur Beizjagd) des Jagdjahres 2016, das ist vom 1. Februar 2016 bis 31. Jänner 2017.
§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2016 in Kraft; gleichzeitig tritt die Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2015, LGBl. Nr. 69/2014, außer Kraft.