2.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Jänner 2016, mit der die Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008 geändert wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Jänner 2016, mit der die Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008 geändert wird
Auf Grund des § 12 Abs. 4 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1969, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2015, wird verordnet:
Die Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008, LGBl. Nr. 33/2009, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 17/2011, wird wie folgt geändert:
Dem § 3 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 17/2011 wird durch die Anlage der vorliegenden Verordnung ersetzt.