9.Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 1. März 2016, mit der die Verordnung, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche im Land Burgenland festgelegt werden, geändert wird
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 1. März 2016, mit der die Verordnung, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche im Land Burgenland festgelegt werden, geändert wird
Auf Grund des § 99 Abs. 5 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 102/2015, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche im Land Burgenland festgelegt werden, LGBl. Nr. 33/1999, wird wie folgt geändert:
Der Anhang in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 33/1999 wird durch den Anhang zur vorliegenden Verordnung ersetzt.
Nach dem § 2 wird folgender § 3 angefügt:
„§ 3
Inkrafttreten
Der Anhang in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 9/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“