71.Kundmachung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 4. Oktober 2016 über das Außerkrafttreten der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
Kundmachung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 4. Oktober 2016 über das Außerkrafttreten der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, LGBl. Nr. 52/2012, ist gemäß ihrem Art. 10 nach positiver Entscheidung über die gemäß Art. 5 erfolgten Abrechnungen