Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband | Omnilex
LGBLA_BU_20161228_93•Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
LGBLA_BU_20161228_93Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und StaatsbürgerschaftsverbandGazette28.12.2016
93.Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 22. Dezember 2016 über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 22. Dezember 2016 über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Aufgrund des § 5 des Personenstandsgesetzes 2013 - PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 80/2014, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Gemeinden
(2) Der Standesamtsverband nach Abs. 1 und der kraft gesetzlicher Anordnung des § 47 Abs. 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 311/1985, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 104/2014, gebildete Staatsbürgerschaftsverband werden als zusammengeschlossener Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband (§ 5 Abs. 5 des Personenstandsgesetzes 2013) geführt.
(3) Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband führt die Bezeichnung „Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Neusiedl am See“ und hat seinen Sitz in Neusiedl am See.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.