Bildung des Standesamtsverbandes Mittelburgenland / Oberpullendorf und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, Änderung | Omnilex
LGBLA_BU_20171220_75•Bildung des Standesamtsverbandes Mittelburgenland / Oberpullendorf und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, Änderung
Bildung des Standesamtsverbandes Mittelburgenland / Oberpullendorf und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, Änderung
LGBLA_BU_20171220_75Bildung des Standesamtsverbandes Mittelburgenland / Oberpullendorf und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, ÄnderungGazette20.12.2017
75.Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 15. Dezember 2017, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Mittelburgenland / Oberpullendorf und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 15. Dezember 2017, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Mittelburgenland / Oberpullendorf und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird
Auf Grund des § 6 des Personenstandsgesetzes 2013 - PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 120/2016, wird verordnet:
Die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Mittelburgenland / Oberpullendorf und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, LGBl. Nr. 86/2013, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 wird nach dem Eintrag „Frankenau-Unterpullendorf“ der Eintrag „Großwarasdorf“, nach dem Eintrag „Lackendorf“ der Eintrag „Lockenhaus“ und nach dem Eintrag „Raiding“ der Eintrag „Ritzing“ eingefügt.
Der bisherige Wortlaut des § 2 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 75/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“