7.Gesetz vom 7. Dezember 2017, mit dem das Gesetz vom 2. April 1992 über die Erhebung einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen (Bgld. Kurzparkzonengesetz) geändert wird (XXI. Gp. IA 1110 AB 1129)
Gesetz vom 7. Dezember 2017, mit dem das Gesetz vom 2. April 1992 über die Erhebung einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen (Bgld. Kurzparkzonengesetz) geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz vom 2. April 1992 über die Erhebung einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen - Bgld. Kurzparkzonengebührengesetz, LGBl. Nr. 51/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 73/2011, wird wie folgt geändert:
Dem § 13 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Bei den nach diesem Gesetz mit Strafe bedrohten Verwaltungsübertretungen können, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass