33.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Juni 2018 über die Auflösung des örtlichen Tourismusverbands Ritzing
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Juni 2018 über die Auflösung des örtlichen Tourismusverbands Ritzing
Auf Grund des § 45 Abs. 13 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 2014 - Bgld. TG 2014, LGBl. Nr. 63/2014, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 5/2016, wird verordnet:
§ 1
Der örtliche Tourismusverband in der Gemeinde Ritzing wird aufgelöst.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.