23.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. März 2019 betreffend die Verlegung des Straßenverlaufes der B 57 Güssinger Straße von km 42,995 bis km 44,726
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. März 2019 betreffend die Verlegung des Straßenverlaufes der B 57 Güssinger Straße von km 42,995 bis km 44,726
Auf Grund des § 4 Abs. 5 und 6 des Burgenländischen Straßengesetzes 2005, LGBl. Nr. 79/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2018, wird verordnet:
§ 1
Der Straßenverlauf des neuen Abschnittes der B 57 Güssinger Straße wird von km 42,995 bis km 44,726 wie folgt bestimmt:
§ 2
(1) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßenachse aus der Anlage 1 (Trassenverordnungsplan, Projekt Nr. 2262, Maßstab 1 : 2000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachse erfolgt auf Grundlage des Projektes Nr. 2262, welches beim Amt der Burgenländischen Landesregierung zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
(2) Der neue Straßenabschnitt ist ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung eine öffentliche Straße und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet.