80.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. Oktober 2019, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 neu festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2020)
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. Oktober 2019, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 neu festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2020)
Auf Grund des § 68 Abs. 1 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 74/2019, wird verordnet:
§ 1
Höhe der Jagdkartenabgabe
Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:
§ 2
Geltungsbereich
Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten des Jagdjahres 2020, das ist vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020.
§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft; gleichzeitig tritt die Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2019, LGBl. Nr. 55/2018, außer Kraft.