97.Gesetz vom 12. Dezember 2019, mit dem das Gesetz betreffend die Errichtung eines burgenländischen Landesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus aufgehoben wird
(XXI. Gp. RV 2103 AB 2126)
Gesetz vom 12. Dezember 2019, mit dem das Gesetz betreffend die Errichtung eines burgenländischen Landesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus aufgehoben wird
Der Landtag hat beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Das Gesetz vom 15. April 1947, betreffend die Errichtung eines burgenländischen Landesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus, LGBl. Nr. 3/1949, wird aufgehoben.
§ 2
Fondsvermögen
Das vorhandene Fondsvermögen samt Rücklagen fließt dem Land Burgenland zu. Etwaiges Eigentum geht von Gesetzes wegen auf das Land Burgenland über.
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit 30. Dezember 2019 in Kraft.