4.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Jänner 2020, mit der die Planzeichen-verordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008 geändert wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Jänner 2020, mit der die Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008 geändert wird
Auf Grund des § 31 Abs. 4 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes 2019 - Bgld. RPG 2019, LGBl. Nr. 49/2019, wird verordnet:
Die Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008, LGBl. Nr. 33/2009, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 2/2016, wird wie folgt geändert:
Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/2016 wird durch die Anlage zur vorliegenden Verordnung ersetzt.
Dem § 3 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 4/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“