12.Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 20. März 2020, mit der die Verordnung anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus das Betreten von Camping- und Mobilheimplätzen untersagt wird, geändert wird
Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 20. März 2020, mit der die Verordnung anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus das Betreten von Camping- und Mobilheimplätzen untersagt wird, geändert wird
Auf Grund des § 2 Z 2 des Bundesgesetzes betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) BGBl. I Nr. 12/2020, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus das Betreten von Camping- und Mobilheimplätzen untersagt wird, LGBl. Nr. 10/2020, wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „LGBl. Nr. 10/2020“ die Wortfolge „in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 12/2020“ eingefügt und die Wortfolge „22. März 2020“ durch die Wortfolge „5. April 2020“ ersetzt.
Dem § 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Diese Verordnung LGBl. Nr. 12/2020 tritt mit 22. März 2020 in Kraft.“