58.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Oktober 2020, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 neu festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2021)
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Oktober 2020, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 neu festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2021)
Auf Grund des § 68 Abs. 1 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/2020, wird verordnet:
§ 1
Höhe der Jagdkartenabgabe
Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:
§ 2
Geltungsbereich
Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten des Jagdjahres 2021, das ist vom 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021.
§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft; gleichzeitig tritt die Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2020, LGBl. Nr. 80/2019, außer Kraft.