28.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Mai 2021 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Heugraben
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Mai 2021 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Heugraben
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2019, wird verordnet:
§ 1
Für die Gemeinde Heugraben wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 5. September 2021 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 3. Oktober 2021 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 8. Juni 2021.