81.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. November 2021, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung (GeOL) geändert wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. November 2021, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung (GeOL) geändert wird
Auf Grund des Art. 103 Abs. 2 B-VG und der Art. 55, 59 und 60 L-VG wird verordnet:
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (GeOL), LGBl. Nr. 35/2015, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 78/2020, wird wie folgt geändert:
In § 23 Abs. 3 erster Satz wird der Ausdruck „31. Dezember 2021“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2022“ ersetzt.
In § 23 Abs. 3 zweiter Satz wird der Ausdruck „1. Jänner 2022“ durch den Ausdruck „1. Jänner 2023“ ersetzt.
Dem § 23 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 23 Abs. 3 erster Satz in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 81/2021 tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft. § 23 Abs. 3 zweiter Satz in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 81/2021 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“