87.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Dezember 2021 über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Burgenländische ASP-Präventionsverordnung)
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Dezember 2021 über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Burgenländische ASP-Präventionsverordnung)
Auf Grund des § 94 Abs. 2 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2021, wird verordnet:
§ 1
Maßnahmen
Die Jagd auf Schwarzwild zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist mit elektronischen Zieleinrichtungen, wie Restlichtverstärkern, Thermalzielfernrohren oder Wärmebildkameras, erlaubt.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft und am 31. Dezember 2022 außer Kraft.