30.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Mai 2022, mit der die Wahlkartenverordnung 2012 geändert wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Mai 2022, mit der die Wahlkartenverordnung 2012 geändert wird
Auf Grund des § 30b Abs. 2 und 3 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 92/2021, wird verordnet:
Die Wahlkartenverordnung 2012, LGBl. Nr. 50/2012, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 42/2017, wird wie folgt geändert:
Die Anlagen 1 bis 4, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 42/2017, werden durch die Anlagen 1 bis 4 zur vorliegenden Verordnung ersetzt.
Dem § 4 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die Anlagen 1 bis 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 30/2022 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“