97.Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Dezember 2022 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass §§ 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 25. November 2019 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2019 als gesetzwidrig aufgehoben werden
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Dezember 2022 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass §§ 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 25. November 2019 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2019 als gesetzwidrig aufgehoben werden
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 59 Abs. 2 VfGG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 6 Bgld. Verlautbarungsgesetzes 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. November 2022, V 184/2021-10, ausgesprochen, dass die §§ 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 25. November 2019 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2019, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 26. November bis zum 12. Dezember 2019, als gesetzwidrig aufgehoben werden.