43.Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 31. Mai 2023 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 31. Mai 2023 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995, LGBl. Nr. 4/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 92/2021, wird kundgemacht:
§ 1
Aufgrund des Ergebnisses der Volkszählung vom 31. Oktober 2021 entfällt auf die im § 2 Abs. 2 LTWO 1995 angeführten Wahlkreise folgende Zahl von Mandaten:
Wahlkreis
Gebiete
Mandate
Wahlkreis 1
politischer Bezirk Neusiedl am See
7 Mandate
Wahlkreis 2
Freistädte Eisenstadt und Rust sowie
politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung
7 Mandate
Wahlkreis 3
politischer Bezirk Mattersburg
5 Mandate
Wahlkreis 4
politischer Bezirk Oberpullendorf
5 Mandate
Wahlkreis 5
politischer Bezirk Oberwart
7 Mandate
Wahlkreis 6
politischer Bezirk Güssing
3 Mandate
Wahlkreis 7
politischer Bezirk Jennersdorf
2 Mandate
§ 2
Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des Landtages zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn der Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung aufgrund der jeweils nächsten Volkszählung stattfinden.