83.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. November 2023, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung (GeOL) geändert wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. November 2023, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung (GeOL) geändert wird
Auf Grund des Art. 103 Abs. 2 B-VG und der Art. 55, 59 und 60 L-VG wird verordnet:
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (GeOL), LGBl. Nr. 35/2015, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 92/2022, wird wie folgt geändert:
In § 23 Abs. 3 erster Satz wird der Ausdruck „31. Dezember 2023“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2024“ ersetzt.
In § 23 Abs. 3 zweiter Satz wird der Ausdruck „1. Jänner 2024“ durch den Ausdruck „1. Jänner 2025“ ersetzt.
Dem § 23 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) § 23 Abs. 3 erster Satz in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 83/2023 tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. § 23 Abs. 3 zweiter Satz in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 83/2023 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“