26.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Mai 2024 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Rudersdorf
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Mai 2024 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Rudersdorf
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 92/2021, wird verordnet:
§ 1
Für die Marktgemeinde Rudersdorf wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1)Als Wahltag wird der 8. September 2024 festgelegt.
(2)Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 6. Oktober 2024 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 4. Juni 2024.