56.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 2024, mit der die Rettungsdienststandorte im Burgenland festgelegt werden (Burgenländische Rettungsdienststandorteverordnung - Bgld. RDSt-VO)
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 2024, mit der die Rettungsdienststandorte im Burgenland festgelegt werden (Burgenländische Rettungsdienststandorteverordnung - Bgld. RDSt-VO)
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Burgenländischen Rettungsgesetzes 2024, LGBl. Nr. 18/2024, wird verordnet:
§ 1
Rettungsdienststandorte
Die Rettungsdienststandorte werden in durchgehend einsatzbereite Hauptdienststellen (§ 2) sowie temporär einsatzbereite Außenstellen (§ 3) unterteilt.
§ 2
Hauptdienststellen
Hauptdienststellen bestehen an folgenden Standorten:
§ 3
Außenstellen
Außenstellen bestehen an folgenden Standorten:
§ 4
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.