61.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. September 2024 über die Aufhebung der Verordnung, mit der Richtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst erlassen werden
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. September 2024 über die Aufhebung der Verordnung, mit der Richtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst erlassen werden
Auf Grund des § 8 Abs. 1 und § 21 Abs. 3 Burgenländisches Rettungsgesetz 2024, LGBl. Nr. 18/2024, wird verordnet:
§ 1
Aufhebung
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juli 2007, mit der Richtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst erlassen werden, LGBl. Nr. 44/2007, wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.