79.Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. November 2024, mit der die Verordnung über die Verkaufstätigkeiten an Wochenenden geändert wird
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. November 2024, mit der die Verordnung über die Verkaufstätigkeiten an Wochenenden geändert wird
Gemäß § 5 Abs. 2 und 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
Die Verordnung über die Verkaufstätigkeiten an Wochenenden, LGBl. Nr. 36/2024, wird wie folgt geändert:
Der bisherige Text des § 4 erhält die Absatzbezeichung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 79/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 36/2024 wird durch die Anlage zur vorliegenden Verordnung ersetzt.