93.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Dezember 2024 über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest 2025 (Burgenländische ASP-Präventionsverordnung 2025)
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Dezember 2024 über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest 2025 (Burgenländische ASP-Präventionsverordnung 2025)
Auf Grund des § 94 Abs. 2 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2024, wird verordnet:
§ 1
Maßnahmen
Die Jagd auf Schwarzwild zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist mit elektronischen Zieleinrichtungen, wie Restlichtverstärkern, Thermalzielfernrohren oder Wärmebildkameras erlaubt.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft.