LGBLA_BU_20241218_99•Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995, Änderung
LGBLA_BU_20241218_99Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995, ÄnderungGazette18.12.2024
99.Gesetz vom 17. Oktober 2024, mit dem das Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995 geändert wird
(XXII. Gp. RV 2629 AB 2662)
Gesetz vom 17. Oktober 2024, mit dem das Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995, LGBl. Nr. 58/1995, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 46/2019, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 2 wird die Wortfolge „die Voraussetzungen für die“ durch die Wortfolge „bei Beantragung der Förderung eine Zusicherung der“ und die Wortfolge „den im Abs. 1 angeführten Gesetzen gegeben sind“ durch die Wortfolge „dem Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetz 2018 - Bgld. WFG 2018, LGBl. Nr. 60/2018, zu erteilen gewesen wäre“ ersetzt und nach dem Wort „festzustellen“ wird die Wortfolge „, wobei ein solcher Antrag binnen 24 Monaten ab Erteilung der Baufreigabe bzw. Baubewilligung einzubringen ist“ eingefügt.
In § 2 Abs. 2 wird das Wort „Grundsteuermeßbescheid“ durch das Wort „Grundsteuermessbescheid“ und das Zitat „BGBl. I Nr. 77/2016“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 135/2024“ ersetzt.
In § 3 Abs. 2 wird das Wort „Grundsteuermeßbescheides“ durch das Wort „Grundsteuermessbescheides“ ersetzt.
In § 7 Abs. 1 wird das Wort „Grundsteuermeßbescheid“ durch das Wort „Grundsteuermessbescheid“ ersetzt.
Dem § 8 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 99/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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