13.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. März 2025 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde St. Andrä am Zicksee
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. März 2025 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde St. Andrä am Zicksee
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2025, wird verordnet:
§ 1
Für die Gemeinde St. Andrä am Zicksee wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 15. Juni 2025 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 13. Juli 2025 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 21. März 2025.