16.Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 16.12.2024 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 28.06.2024, mit der auf dem Parkplatz des Friedhofes Oberschützen ein Halte- und Parkverbot verfügt wurde, aufgehoben wird
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 16.12.2024 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 28.06.2024, mit der auf dem Parkplatz des Friedhofes Oberschützen ein Halte- und Parkverbot verfügt wurde, aufgehoben wird
Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes Nr. 5/2021, wird verordnet:
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 16.12.2024, ohne Zahl, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 28.06.2024, ohne Zahl, betreffend die Verfügung eines Halte- und Parkverbotes auf dem Parkplatz des Friedhofs Oberschützen aufgehoben wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.